Herzlich Willkommen.
Sie beschäftigen sich mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb und haben festgestellt, dass es dabei nicht nur um technisch messbare Werte geht, sondern der/die ArbeitgeberIn ebenfalls eine Fürsorgepflicht im Bereich der psychischen Gefährdungen hat? Sie stellen sich nun die Frage, wie man dieser Verpflichtung in angemessenem Umfang nachkommen kann oder wie man dieses sensible Thema überhaupt in eine Gefährdungsbeurteilung integrieren soll?
Sie sind mit diesen Fragen nicht alleine. Die meisten Betriebe stehen früher oder später vor der Fragestellung, wie man denn "so was" messen soll oder was die Psyche mit der täglichen Arbeit zu tun hat. "Das bringen die Mitarbeitenden schließlich von Zuhause mit." Diese Gedanken sind verständlich und nachvollziehbar, aber dennoch wünscht sich jeder Betrieb gesunde und motivierte Mitarbeitende. Wie und warum die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz hier nicht nur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist, sondern dazu beitragen kann dies zu erreichen, erkläre ich Ihnen sehr gern in einem persönlichem Beratungsgespräch.
Ich freue mich, Sie in jeder Phase dieses Prozesses begleiten und unterstützen zu dürfen.
Sprechen Sie mich an.