Myriam Dunwoodie
Gemeinsam finden wir Lösungen.

Psychische Belastung. Was steckt hinter dem Begriff?

Hört man den Begriff Psyche und kombiniert man diesen dann auch noch mit dem Wort Belastung, hat man schnell das Bild einer Couch und eines Therapeuten vor Augen. Das ist absolut verständlich, aber absolut nicht notwendig, denn die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist kein therapeutisches Instrument. Es handelt sich um Arbeitsschutz und dieser ist immer präventiv ausgerichtet. 


Sie als ArbeitgeberIn haben einen Fürsorgeauftrag Ihren Mitarbeitenden gegenüber. Sie sind nach § 5 ArbSchG verpflichtet Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt für physische, sowie für psychische Gefährdungen (ArbSchG § 4). 

Da in beiden Fällen nicht die Beanspruchung der Mitarbeitenden (individuelle Wirkung), sondern die Belastung durch die Ausführungsbedingungen (Ursachen) betrachtet werden, benötigt man auch keinen Therapeuten, sondern gut geschulte Projektbeauftragte, eine offene Grundeinstellung zu diesem Thema und passende Unterstützung durch einen externen Experten. 

Ich bin mir sicher, dass ich Sie tatkräftig mit Wissen unterstützen kann und Sie somit den größtmöglichen Nutzen aus diesem Prozess ziehen werden.


Beispiele für Belastungen:

 

                 ARBEITSORGANISATION

Oftmals führen unklare oder unvollständige Informationen zu fehlerhaften Ergebnissen und unzufriedenen Mitarbeitenden, KollegenInnen, Vorgesetzten sowie Kunden. 



ARBEITSZEIT 

Arbeiten unter Zeitdruck, eine hohe Taktbindung oder auch Schichtarbeit sind in vielen Branchen Normalität und alltäglich, können aber auf Dauer zu Leistungsabfall, Qualitätsverlust und Ausfallzeiten führen. 



 SOZIALE BEZIEHUNGEN

Fehlendes Feedback, unzureichende Anerkennung oder auch mangelnde Unterstützung der Mitarbeitenden durch Führungskräfte oder Kollegen/Innen führt dauerhaft zu unzufriedenen Mitarbeitenden und nicht selten zu erhöhter Fluktuation.